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Auf Bremsenfallen verzichten

16.07.2022

Naturschutzbehörde informiert über Verbote.

Seit einigen Jahren werden zunehmend sogenannte Bremsenfallen in der Landwirtschaft und der privaten Tierhaltung eingesetzt. Das sit nicht nur für die Natur schädlich sondern auch unter Umständen verboten.

So haben aktuelle Studien ergeben, dass von mehr als 50.000 verendeten Tieren in diesen Fallen nur etwa 2.000 Bremsen waren. Stattdessen wurden auch besonders geschützte Schmetterlings- und Wildbienenarten gefangen und getötet. Bei einem solch hohen Beifang kann nicht mehr von einer selektiven Bremsenfalle gesprochen werden.

Vom Niedersächsischen Umweltministerium wurde mittels Erlass darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Bremsenfallen innerhalb von Natur- und FFH-Gebieten verboten ist. Dazu zählen auch gesetzlich geschützte Biotope. Ferner gilt ein Schutzradius von 150 Metern um diese Gebiete. In den übrigen Bereichen dürfen die Bremsenfallen nur noch vom 1. Juni bis zum 15. September aufgestellt werden.

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg bittet die Bevölkerung Verantwortungsbewusstsein zu zeigen und wegen des massiven Rückgangs insbesonders der seltenen und vom Aussterben bedrohten Insektenarten auf den Einsatz solcher Fallen zu verzichten.

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